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Manche Belege gehören nicht auf ein einzelnes Konto: eine Restaurantrechnung mit Bewirtung und Trinkgeld, eine Sammelrechnung über mehrere Kostenarten, Positionen mit 19 % und 7 % auf demselben Beleg. In diesen Fällen legst du mehrere Buchungszeilen an.

So teilst du auf

Klicke im Bereich Buchungssätze auf + Buchung hinzufügen. Ändert sich zwischen den Zeilen nur der Betrag, geht es schneller über + Letzte kopieren — Konto und BU-Schlüssel werden dabei übernommen. Setz pro Zeile Konto, BU-Schlüssel und Betrag. Bei unterschiedlichen Steuersätzen gehört jeder Satz in eine eigene Zeile mit dem passenden BU-Schlüssel; eine Mischzeile mit einem Durchschnittssatz führt zu einer falschen Vorsteuer.
Bereich Buchungssätze mit Restbetrag ungleich null und nach dem Split mit 0,00 Euro

Buchungszeilen vor und nach dem Aufteilen

Was der Restbetrag dir sagt

Der Restbetrag unter den Buchungszeilen ist der Rechnungsbetrag minus die Summe aller Zeilen. Er ist deine laufende Kontrolle beim Aufteilen: Solange er nicht 0,00 € beträgt, ist der Beleg nicht vollständig verbucht. Ist er positiv, fehlt noch eine Zeile. Ist er negativ, hast du zu viel verteilt — meist, weil eine Zeile den Bruttobetrag statt des Teilbetrags trägt.
Beachte! Eine Freigabe bei einem Restbetrag ungleich 0,00 € ist der häufigste Fehler in diesem Schritt. Auffallen wird es erst in DATEV, wenn der Stapel nicht sauber durchläuft — und dann musst du zurück in die App, den Beleg suchen, korrigieren und neu übertragen.

Wenn nur Centbeträge übrig bleiben

Beträgt der Restbetrag ein paar Cent, liegt es fast immer an einer Rundung im erkannten Rechnungsbetrag, nicht an deiner Aufteilung. Prüf den Betrag oben in den Belegdaten gegen das Belegbild und korrigier ihn dort. Buche die Differenz nicht irgendwo hin. Ein Cent auf einem Aufwandskonto ist harmlos, aber ein falscher Rechnungsbetrag im Belegfeld führt dazu, dass die Zahlung später nicht gematcht wird — der Abgleich läuft über genau diesen Betrag.

Kostenstellen

Pro Buchungszeile eine eigene Kostenstelle setzen.

Matching

Warum der Rechnungsbetrag für den Zahlungsabgleich zählt.